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Projekt starten

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: August 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen
Viktoriia Moshkivska
handelnd unter Eierkuchen Department
Im Gensem 28
53225 Bonn
Deutschland
E-Mail: [email protected]
nachfolgend „Eierkuchen Department“
und ihren Auftraggebern.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Eierkuchen Department ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer Auftragsbestätigung oder in einem sonstigen individuell vereinbarten Vertragsdokument haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss

Darstellungen von Leistungen, Projekten, Preisen oder Leistungspaketen auf der Website stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Eine über die Website übermittelte Projektanfrage ist unverbindlich.

Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung, Nutzungsrechte, Termine und gegebenenfalls weitere projektspezifische Bedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Angebot von Eierkuchen Department durch den Auftraggeber angenommen wird oder beide Parteien den Auftrag auf andere Weise verbindlich bestätigen.

3. Leistungsumfang

Eierkuchen Department erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Konzeption, Kreativstrategie, Vorproduktion, Videoproduktion, Fotoproduktion, Regie, Kamera, Licht, Schnitt, Color Grading, Sounddesign, Motion Design, Content Adaptionen und damit verbundenen kreativen Produktionsleistungen.

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Angebot und den dazugehörigen Vereinbarungen.

Soweit innerhalb eines vereinbarten Briefings mehrere gestalterisch gleichwertige Umsetzungsmöglichkeiten bestehen, verbleibt Eierkuchen Department ein angemessener kreativer und gestalterischer Spielraum.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien, Freigaben, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.

Hierzu können insbesondere Markenmaterialien, Logos, Texte, Produktinformationen, Claims, Bildmaterial, Musik, Zugangsdaten, Freigaben sowie Informationen zu Plattformen, Formaten und Nutzungszwecken gehören.

Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Termine führen.

Zusätzlicher Aufwand, der aufgrund nachträglicher Änderungen, verspäteter Informationen oder fehlender Mitwirkung entsteht, kann nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.

5. Termine und Produktionsplanung

Projekttermine und Liefertermine ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der jeweiligen Projektvereinbarung.

Ein Termin gilt nur dann als verbindlicher Fixtermin, wenn er ausdrücklich als solcher vereinbart wurde.

Verzögert sich die Leistung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verlängern sich die betroffenen Leistungsfristen angemessen.

Eierkuchen Department informiert den Auftraggeber möglichst frühzeitig, wenn absehbar ist, dass ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann.

6. Änderungen des Leistungsumfangs

Änderungswünsche des Auftraggebers nach Freigabe eines Konzepts, Briefings, Produktionsplans oder einer anderen Projektphase können Auswirkungen auf Vergütung und Zeitplan haben.

Änderungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden vor ihrer Umsetzung abgestimmt und gegebenenfalls gesondert angeboten oder berechnet.

7. Korrekturrunden und Abnahme

Die Anzahl der enthaltenen Korrekturrunden richtet sich nach dem individuellen Angebot.

Soweit im Angebot oder Leistungspaket nichts anderes vereinbart ist, sind zwei gebündelte Korrekturrunden vorgesehen.

Eine Korrekturrunde umfasst zusammengefasstes Feedback zu dem jeweils vorgelegten Bearbeitungsstand.

Eine grundlegende Änderung des zuvor freigegebenen Briefings, Konzepts, Stils oder Leistungsumfangs gilt nicht als gewöhnliche Korrektur und kann gesondert berechnet werden.

Weitere Korrekturrunden können nach Abstimmung zusätzlich beauftragt werden.

Soweit eine Leistung werkvertraglichen Charakter hat, richtet sich die Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften.

Rein subjektive Geschmacksabweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit die Leistung dem vereinbarten Briefing und dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise netto. Umsatzsteuer wird nur erhoben, soweit sie gesetzlich anfällt.

Sofern im Angebot kein anderes Zahlungsziel angegeben ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Vereinbarte Anzahlungen oder Teilzahlungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

Reise, Location, Casting, Equipment, Lizenz, Versand und sonstige externe Kosten werden nur berechnet, soweit sie Bestandteil des Angebots sind oder vor ihrer Entstehung mit dem Auftraggeber abgestimmt wurden.

Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9. Absage, Verschiebung und Beendigung eines Projekts

Wird ein bereits beauftragtes Projekt durch den Auftraggeber beendet oder ein bestätigter Produktionstermin abgesagt, gelten die gesetzlichen Vergütungsansprüche.

Bereits erbrachte Leistungen sowie nicht mehr stornierbare oder bereits verbindlich entstandene Fremdkosten sind vom Auftraggeber zu vergüten, soweit sie dem Projekt zuzuordnen sind.

Wird ein Produktionstermin im gegenseitigen Einvernehmen verschoben, bemühen sich beide Parteien um einen geeigneten Ersatztermin.

Durch die Verschiebung tatsächlich entstehende zusätzliche Fremdkosten oder zusätzlicher Produktionsaufwand werden vor ihrer Berechnung transparent mit dem Auftraggeber abgestimmt.

10. Nutzungsrechte

Der Umfang der dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte richtet sich vorrangig nach dem individuellen Angebot.

Nutzungsrechte können insbesondere hinsichtlich Nutzungsart, Medien, Plattformen, Gebiet, Dauer und Exklusivität beschränkt werden.

Soweit der Umfang eines Nutzungsrechts nicht ausdrücklich bestimmt wurde, richtet er sich nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck und den gesetzlichen Vorschriften.

Nutzungsrechte werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, erst nach vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung eingeräumt.

Rechte an eingesetzten Drittinhalten wie Musik, Stock Material, Schriftarten, Templates oder sonstigen lizenzierten Bestandteilen können nur in dem Umfang eingeräumt werden, in dem Eierkuchen Department selbst zur entsprechenden Nutzung berechtigt ist.

Zusätzliche Nutzungsarten, die nicht Bestandteil der ursprünglichen Vereinbarung sind, können Gegenstand einer separaten Vereinbarung und Vergütung sein.

11. Rohmaterial und Projektdateien

Die Übergabe von Rohmaterial, unbearbeiteten Aufnahmen, offenen Projektdateien, After Effects Projekten, Premiere Pro Projekten, Color Grading Projekten oder sonstigen Produktionsdateien ist nicht automatisch Bestandteil des Auftrags.

Eine solche Übergabe erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Die im Angebot vereinbarten finalen Ausgabedateien werden dem Auftraggeber in den vereinbarten Formaten bereitgestellt.

12. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien im vereinbarten Umfang verwendet werden dürfen.

Dies betrifft insbesondere Marken, Logos, Texte, Musik, Fotos, Videos, Designs, Produktangaben, Werbeaussagen und sonstige geschützte Inhalte.

Der Auftraggeber informiert Eierkuchen Department über bestehende Nutzungsbeschränkungen.

Soweit Ansprüche Dritter ausschließlich auf vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien oder Vorgaben beruhen, trägt der Auftraggeber hierfür die Verantwortung, soweit er die zugrunde liegende Rechtsverletzung zu vertreten hat.

13. Referenznutzung

Eierkuchen Department darf abgeschlossene und vom Auftraggeber bereits veröffentlichte Arbeiten grundsätzlich als Referenz für das eigene Portfolio, die eigene Website, Präsentationen und eigene Social Media Kanäle verwenden.

Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, eine Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers einer Veröffentlichung entgegenstehen.

Eine Veröffentlichung durch Eierkuchen Department vor der erstmaligen öffentlichen Veröffentlichung durch den Auftraggeber erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung.

14. Einsatz Dritter

Eierkuchen Department ist berechtigt, für einzelne Leistungen geeignete freie Mitarbeitende, Produktionspartner oder sonstige Dienstleister einzusetzen, soweit dies für die Durchführung des Projekts erforderlich oder sinnvoll ist.

Eierkuchen Department bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Erbringung der eigenen geschuldeten Leistungen verantwortlich.

15. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln ihnen im Zusammenhang mit einem Projekt bekannt gewordene vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

Dies gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht öffentlich werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

Gesonderte Geheimhaltungsvereinbarungen bleiben unberührt.

16. Haftung

Eierkuchen Department haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Eine unbeschränkte Haftung besteht außerdem, soweit dies aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist oder eine ausdrücklich übernommene Garantie betroffen ist.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Eierkuchen Department nur auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

17. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.

Hierzu können insbesondere behördliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrsstörungen, Naturereignisse, Strom oder Infrastrukturausfälle sowie vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.

Die Parteien informieren sich in einem solchen Fall unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen ab.

Soweit eine Leistung dauerhaft unmöglich wird, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

18. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Bonn als Gerichtsstand vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

20. Schlussbestimmungen

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Eierkuchen Department und dem Auftraggeber haben stets Vorrang vor diesen AGB.

KINOREIFE KREATION. KOMMERZIELLE ERGEBNISSE.

Sitz in Bonn · Tätig in NRW & Europa

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